Elektronische Steuererklärungen sind die Zukunft. Bei der Umsatzsteuer ist die Zukunft bereits Gegenwart. Nun muss auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung elektronisch versendet werden.
Dem Willen des Gesetzgebers nach sollte die Entwicklung weg von altmodischen Vordrucken aus Papier weiter fortgeschritten sein. Technische Probleme verzögern in vielen Fällen den Start. Erst Ende des Jahrs 2011 wurde das elektronische Verfahren für Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) von Arbeitnehmern auf das Jahr 2013 verschoben. Doch die Entwicklung weg von den Erklärungen auf Papier ist nicht mehr aufzuhalten. Die Jahreserklärung für die Umsatzsteuer ist jetzt elektronisch zu versenden.
Die Umsatzsteuererklärung 2011Erstmals für das Jahr 2011 ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung elektronisch zu übermitteln. Dem Gesetz nach ist die elektronische Erklärung für Bemessungszeiträume verpflichtend, die nach dem 31.12.2010 enden.
Viele Unternehmer sind es gewohnt, dass sie Ihre Zahllast für die Umsatzsteuer ermitteln. Per Mausklick übermitteln sie dem Finanzamt die Umsatzsteuer-Voranmeldung. In diesen Unternehmen sind die Voraussetzungen zum elektronischen Versenden der Umsatzsteuerdaten bereits geschaffen. Eine elektronische Übermittlung der Jahreserklärung dürfte hier keine große Herausforderung sein.
HärtefälleDoch genau wie bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen, kann das Finanzamt auf die Abgabe von elektronischen Jahreserklärungen verzichten. Dadurch sollen Fälle von unbilliger Härte vermieden werden. In diesen Ausnahmefällen gestattet das Finanzamt, dass die Jahreserklärung weiterhin auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck eingereicht werden kann.
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