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Selbstständige
Vorteilhafte Regelung künftig teurer

Ende 2010 läuft die äußerst preiswerte und vorteilhafte Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung aus.

Bislang konnten sich Existenzgründer, Pflegepersonen und Arbeitnehmer mit einer Beschäftigung außerhalb der EU günstig versichern. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf zum neuen "Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt" vorgelegt, in dem die Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ab 2011 fortgeführt wird - allerdings zu geänderten Bedingungen.

  • Der Beitrag für Selbstständige soll deutlich teurer werden: Statt derzeit 19,89 EUR (West) bzw. 15,19 EUR (Ost) pro Monat müssen Selbstständige ab dem kommenden Jahr viermal so viel zahlen (71,54 EUR bzw. 60,76 EUR). Allerdings sind zwei Ausnahmeregelungen vorgesehen:
  • Um den besonderen Schwierigkeiten während der unmittelbaren Startphase einer Existenzgründung Rechnung zu tragen, zahlen Selbstständige innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit lediglich den halben Betrag, aber doch doppelt so viel wie heute (§ 345b Satz 2 SGB III-neu).          
  • Zur Vermeidung unbilliger Härten gilt für alle Selbstständigen bis zum 31.12.2011 unabhängig vom Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme ebenfalls der halbe Beitrag. Damit haben auch bereits freiwillig weiterversicherte Personen ein Jahr lang Zeit, um sich auf die vierfach höheren Beitragszahlungen einzustellen (§ 434u Abs. 3 SGB III-neu).
  • Der Beitrag für Pflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person der Pflegestufe 1-3 mindestens 14 Stunden wöchentlich betreuen, soll unverändert bleiben. Er beträgt derzeit lediglich 7,15 EUR (West) bzw. 6,08 EUR (Ost) pro Monat.

Tipp: Die Frist für den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung soll von einem Monat auf drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit erweitert werden. Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt dann nicht erst mit der Antragstellung, sondern rückwirkend mit Beginn der Selbstständigkeit.

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Kommentare (2)
  • Franz-Josef Michels  - Pflege und freiwillige Beiträge in die Arbeitslose
    Ich bin seit Jahren selbständig und pflege derzeit meine Mutter zu Hause ca. 2,5 Stunden am Tag = 17,5 Stunden pro Woche, die sich in der Pflgestufe 1 befindet. Kann ich den o.a. Beitrag (7,15 EUR) einer pflegenden Person zahlen und Schutz in der Arbeitslosenversicherung erhalten?
  • Eduard Schraml  - Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosen
    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Ich bin neu hier und habe diese Seiten im Internet gegoogelt. Für mich ist die Freiwillige Weiterversicherung
    für Selbstständige existenziell wichtig. Als Selbstständiger im Baunebengewerbe (Bau-
    elemente) ist es jährlich ein großes Problem die Wintermonate (finanziell) zu überbrücken.
    I.d.R. erreiche ich (immer abhängig von der Witterung) in den Monaten ~ Dezember bis März
    keine 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Dementsprechend ist der erzielte Umsatz kaum
    kostendeckend. In diesen Monaten blieb mir leider nichts anderes übrig als ALG I zu beantragen.

    Ab 01.01.2011 gibt es allerdings dbzgl. Änderungen. Bitte erklären Sie mir vor allem Ihre nach-
    stehende Ausführung ggf. an einem Beispiel.

    Um zu vermeiden, dass Selbständige Zeiten der freiwilligen Versicherung wiederkehrend mit Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs verbinden, ist künftig nach zweimaligen Bezug von Arbeitslosengeld die erneute Absicherung der gleichen selbständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen
    Wer als Selbständiger zweimal Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch bezieht, kann sich in Zukunft nicht mehr als Selbständiger freiwillig weiterversichern. Diese Ausschlussregelung greift jedoch nicht, wenn zwischenzeitlich ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben wurde, also wieder mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Zeiten nachgewiesen werden können.

    Gibt es bezüglich der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung weitere Unterlagen, Proschüren, Nachschlagewerke etc.,
    die das Thema "Freiwillige Weiterversicherung" `nachvollziehbarer` machen.

    Ihrer Rückmeldung sehe ich mit Interesse entgegen.

    Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank im voraus.

    mfg.
    Eduard Schraml
    0160/93428447
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