Mancher Rentner, manche Rentnerin hat durch sparsames Wirtschaften ein finanzielles Polster geschaffen. Aber leider sind Zinsen und Dividenden zu versteuern. Und das geht so: Die Kapitalertragsteuer wird von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Erfreulich ist, dass sich so mancher diese Steuer zurückholen kann.
Dafür lohnt es sich, eine Erklärung beim Finanzamt abzugeben.Einnahmen aus Kapitalvermögen sind im Kalenderjahr bis 801 EUR oder bei Ehegatten bis 1.602 EUR steuerfrei. Sind die Einnahmen höher, behält die Bank 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer als Abgeltungssteuer ein.
Teilen Sie Ihrer Bank Ihre Konfession mit, damit die Kirchensteuer einbehalten wird. So Ersparen Sie sich das Ausfüllen der Anlage KAP aufgrund der Kirchensteuerpflicht.
Lassen Sie die Abgeltungssteuer noch einmal prüfen
Liegt Ihr individueller Steuersatz unter 25 Prozent und wurde Ihnen von der Bank Kapitalertragsteuer einbehalten, sollten Sie sich die Arbeit machen und eine Steuererklärung ausfüllen. In der Anlage KAP beantragen Sie eine Günstigerprüfung.
Ihre Steuer auf Kapitaleinkünfte wird mit Ihrem individuellen Steuersatz festgesetzt, wenn dieser unter 25 Prozent liegt.Dieser Antrag kann auch sinnvoll sein, wenn der Freibetrag von 801 EUR oder 1.602 EUR nicht so auf die verschiedenen Kapitaleinkünfte verteilt wurde, dass er voll ausgenutzt wurde. Mit anderen Worten, Ihnen wurde von Ihrer Bank/Ihren Banken Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl der Freibetrag nicht oder nicht voll berücksichtigt wurde.
NichtveranlagungsbescheinigungFalls absehbar ist, dass sich Ihre Einnahmen nicht ändern und sie auch in Zukunft keine Einkommensteuer zahlen müssen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Legen sie diese Bescheinigung Ihrer Bank vor und es wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten, auch wenn der Freibetrag von 801 EUR/1.602 EUR überschritten ist. Da Ihnen nun keine Steuer mehr einbehalten wird, sparen Sie sich das Ausfüllen der Erklärung.
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10.07.2011 11:40:31 | Elynor Haller - Rentner mit Sparvermögen über dem SparerfreibetragIch kann nur empfehlen, sich die Mühe der jährlichen Erklärung zu machen, um sich wenigstens einen Teil der zwangseinbehaltenen "Abgeltungssteuer" zurückzuholen. Ab dem Steuerjahr, in dem man 65 Jahre alt geworden ist, hat man den Anspruch auf den Altersfreibetrag - u.U. ist auch noch eine Schwerbeschädigung mit einem Freibetrag zu berücksichtigen und schon ergibt sich eine Steuererstattung.
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09.11.2011 23:17:19 | Dieter Seifert - NichtveranlagungsbescheinigingHallo, Elynor Haller,
Hilfreich wäre es, zu erfahren wie hoch bei einem Steuersatz von 58% (Rentenbeginn 2009) maximal die Kapitaleinkünfte sein dürfen, um eine Nichtveranlagungsbescheinigung für ein Ehepaar zu erhalten, wenn derzeit die gemeinsamen Bruttorenten insgeant ca. 31.000 Euro betragen.
Vielen Dank.
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