(Altersrente für Behinderte Menschen)
Kann ich das ändern? Wenn ja, was muss ich dafür tun?
Danke für jede Antwort
A. Heinemann
Seit Oktober 2009 sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, den Finanzbehörden die ausgezahlten Renten zu melden. Erstmals kann das Finanzamt nun Renten- und Steuerbescheide miteinander abgleichen.
Das heißt: wer die Steuererklärung vergessen oder gar geschummelt hat, fliegt auf. In Einzelfällen kann es deshalb zu größeren Nachforderungen kommen. Das Bundesfinanzministerium sagt, die meisten Betroffenen müssten wegen der geringen Beträge nicht mit Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Vorsicht: Hohe Säumniszuschläge
Aber: hohe Säumniszuschläge werden trotzdem erhoben. Einen Prozent für jeden angefangenen Monat, das sind satte 12 Prozent pro Jahr. Wie sich die verschärften Kontrollen in der Praxis wirklich auswirken, ist noch nicht abzusehen. Wenn Sie ruhig schlafen und hochprozentige Säumniszuschläge vermeiden wollen, können Sie ja überlegen, für die vergangenen Jahre nachträglich Steuererklärungen abzugeben. Viele Rentner müssen wegen der geringen Einkünfte überhaupt nichts befürchten.
Beispiel: Wer 2008 erstmals eine Altersrente bekam, hat 16.800 € steuerfrei - nur was darüber liegt, müsste er versteuern. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 33.600 €. Ob also wirklich eine Steuererklärung abgegeben werden muss, kann man nur individuell ausrechnen.