Altersteilzeit
In der Freistellungsphase kein Versorgungsfreibetrag

Ein beliebtes Modell der Altersteilzeit ist das Blockmodell, bei dem der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte bei reduzierten Bezügen noch voll arbeitet (Arbeitsphase) und in der zweiten Hälfte gänzlich freigestellt ist (Freistellungsphase).
mehr...Rentennachzahlung
Wann ist sie zu versteuern?

Nachzahlungen von Rentenansprüchen der Vergangenheit bessern die Kassen der Rentner manchmal auch unerwartet auf. So ist die Freude groß, wenn eine zusätzliche Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, neben den monatlichen Rentenzahlungen, eingeht. Doch Vorsicht: Auch die Nachzahlung muss versteuert werden!
mehr...Rentner mit Sparvermögen
So retten Sie Ihren Sparstrumpf vorm Fiskus

Mancher Rentner, manche Rentnerin hat durch sparsames Wirtschaften ein finanzielles Polster geschaffen. Aber leider sind Zinsen und Dividenden zu versteuern. Und das geht so: Die Kapitalertragsteuer wird von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Erfreulich ist, dass sich so mancher diese Steuer zurückholen kann.
mehr...Betriebsrente
Keine Steuerermäßigung vor dem 63.?

Betriebsrenten aufgrund Pensionszusage oder aus Unterstützungskasse gelten als Versorgungsbezüge, wenn sie ab dem 63. Lebensjahr, bei Schwerbehinderten mit einem GdB von mindestens 50 ab dem 60. Lebensjahr gewährt werden.
mehr...Vom Altersentlastungsbetrag profitieren
Abgeltungsteuer

Wenn Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben, haben Sie Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag. Damit begünstigt sind "Arbeitslohn und die positive Summe der Einkünfte - außer Versorgungsbezüge und Leibrenten". Also auch Kapitaleinkünfte!
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