Steuerzahler können in diesem Jahr frühestens ab Mitte März mit ihrem Steuerbescheid rechnen. Gesetzliche Änderungen verschieben den Start der Steuerberechnung. Dies teilte die Oberfinanzdirektion Koblenz mit. Die Finanzämter könnten die Einkommensteuer-Erklärungen daher erst im März endgültig bearbeiten.

Frühestens im März

In diesem Jahr können die Finanzämter erst frühestens im März die ersten Steuerbescheide versenden. Grund sind gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern.

Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.

OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 4.1.2012

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