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Private Ausgaben
Verbesserter Schutz für Girokonten

Bisher führte die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass es vollständig blockiert ist.

Die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens, wie Begleichung von Miete, Energiekosten, Versicherungen etc. können erst wieder über das Konto abgewickelt werden, wenn der Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrages erwirkt. Eine wesentliche Verbesserung gibt es durch das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes" vom 7.7.2009. Dieses ist am 1. Juli in Kraft getreten.

Girokonto als P-Konto

Damit wird der Pfändungsschutz für Girokonten durch die Einführung eines sog. Pfändungsschutzkontos ("P-Konto") deutlich verbessert. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge usw. getätigt werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genießen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.

Wichtig

So hoch ist derzeit der Pfändungsfreibetrag

- 985,15 EUR monatlich.

- zuzüglich 370,76 EUR für die erste unterhaltsberechtigte Person und 206,56 EUR für die zweite bis fünfte Person. So erhöht sich der maximal unpfändbare Betrag bei fünf unterhaltsberechtigten Personen auf bis zu 2 182,15 EUR monatlich.

- Der übersteigende Betrag ist unpfändbar zu 30 %, wenn der Schuldner keiner Person Unterhalt gewährt, zu 50 % für die erste unterhaltsberechtigte Person und zu je weiteren 10 % für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.

- Alles, was über 3.020,06 EUR pro Monat liegt, wird vollständig an die Gläubiger abgeführt.

Tipp: Der Bundesgerichtshof hatte bereits entschieden, dass Banken ihren Aufwand für Kontopfändungen nicht dem Kontoinhaber in Rechnung stellen dürfen (BGH-Urteil vom 18.5.1999). Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die zusätzlich entstehenden Kosten für die Einrichtung von P-Konten direkt an den Kunden weitergegeben werden.
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  • Kommentare
  • Nico Heide  - Kosten P-Konten
    Ich habe im Juni 2010 die Umstellung meines extra-fair-Kontos,bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, ein bis dato kostenfreies Konto, zum P-Konto beantragt. Ich erhielt dann einen von mir zu unterzeichnenden Vertrag indem die Rahmenbedingungen für die Umstellung meines Kontos auf das P-Konto aufgelistet waren. Interessant ist dabei, dass mein kostenfreies extra-fair-Konto nun 6,- Euro monatlich und pro Buchung 0,60 Euro kosten soll, da angeblich ein P-Konto mehr Aufwand bedeutet. Bei mir kam sofort das Gefühl, jetzt nutzen Sie wieder eine Möglichkeit der Gesetzgebung um Geld zu verdienen oder Sie wollen überhaupt nicht, dass man als Kunde ein P-Konto besitzt. Vielleicht läuft es bei anderen Banken anders. Es würde mich freuen hier ein paar Informationen zu bekommen, wie es andere Menschen erlebt haben. Vielen Dank im Voraus. MFG Nico Heide
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