Kirchensteuererstattung
Wie ist sie zu versteuern?

Ihre Kirchensteuer können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Zahlen Sie Kirchensteuer, mindert sich hierdurch Ihre Einkommensteuer. So fördert der Staat Ihre Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgemeinschaften.
mehr...Steuererstattung
auf bereits gekündigtes Konto

Eine Steuererstattung auf ein von der Bank bereits gekündigtes Konto kann nicht vom Finanzamt zurück gefordert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
mehr...Steuerbescheide
Erst ab Mitte März

Steuerzahler können in diesem Jahr frühestens ab Mitte März mit ihrem Steuerbescheid rechnen. Gesetzliche Änderungen verschieben den Start der Steuerberechnung. Dies teilte die Oberfinanzdirektion Koblenz mit. Die Finanzämter könnten die Einkommensteuer-Erklärungen daher erst im März endgültig bearbeiten.
mehr...Kranken- und Pflegeversicherung
Auch bei Kindern Sonderausgabe

Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes, das sich bereits seit 2010 auswirkt, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, steuerlich besser berücksichtigt werden. Was manche jedoch übersehen: Auch die Basisbeiträge der Kinder können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
mehr...Riester-Rente
Änderung in 2012

2012 müssen Riester-Sparer auch Mindestbeiträge in ihren Sparplan einzahlen, wenn sie mittelbar (nicht direkt) Riester Zulagen erhalten. Beispielsweise als Ehefrau eines berufstätigen Ehemanns, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
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