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Immobilien
Erhöhungen in Deutschland

In den Finanzierungsplan beim Kauf einer Immobilie ist nicht nur der Kaufpreis für den Grund und Boden und die darauf stehenden Gebäude einzurechnen. Es fallen zudem eine Menge weiterer Nebenkosten an. Dazu gehören zum Beispiel die Maklercourtage, die Kosten für den Notar, die Gebühren für die Grundbucheintragung und die Grunderwerbsteuer.

Lange Jahre betrug der Steuersatz für den Erwerb von Immobilien in Deutschland einheitlich 3,5 Prozent. Inzwischen können die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen. Dies haben die Landesregierungen genutzt und draufgepackt. Der Steuersatz in den verschiedenen Bundesländern ist jetzt unterschiedlich hoch und nähert sich in vielen Bundesländern dem Satz von 5 Prozent.

Als erstes Bundesland hat im Jahr 2007 Berlin seine Grunderwerbsteuer auf 4,5 Prozent angehoben. Nach und nach folgten weitere. Gerade im Jahr 2011 haben einige Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Zuletzt haben Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Steuer auf den Erwerb von Immobilien auf 5 Prozent geändert. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein werden im Jahr 2012 folgen und den Steuersatz auf 5 Prozent anheben.

Nachfolgende Tabelle zeigt die derzeitig gültigen Steuersätze in den Bundesländern:

Bundesland

Steuersatz

Datum der Änderung

Baden-Württemberg

5,0 Prozent

05.11.2011

Bayern

3,5 Prozent

Keine Änderung

Berlin

4,5 Prozent

01.01.2007

Brandenburg

5,0 Prozent

01.01.2011

Bremen

4,5 Prozent

01.01.2011

Hamburg

4,5 Prozent

01.01.2009

Hessen

3,5 Prozent

Keine Änderung

Mecklenburg-Vorpommern

3,5 Prozent

Keine Änderung

Niedersachsen

4,5 Prozent

01.01.2011

Nordrhein-Westfalen

5,0 Prozent

01.10.2011

Rheinland-Pfalz

5,0 Prozent

01.03.2012

Saarland

4,0 Prozent

01.01.2011

Sachsen

3,5 Prozent

Keine Änderung

Sachsen-Anhalt

4,5 Prozent

01.03.2010

Schleswig-Holstein

5,0 Prozent

01.01.2012

Thüringen

5,0 Prozent

07.04.2011

Weitere Anhebungen des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer werden in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgen. Beide Länder planen den Steuersatz auf 5 Prozent anzuheben. Nur Bayern, Hessen und Sachsen behalten vorerst den Steuersatz von 3,5 Prozent bei. Doch auch in diesen Ländern ist eine Änderung sicher nur eine Frage der Zeit.

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Kommentare (2)
  • Jürgen Glade  - Musterbescheid Grunderwerbssteuer
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich suche den Musterbescheid für den Einspruch gegen die Grunderwerbsteuer (EU Recht).
    Vielleicht können Sie mir helfen und zusenden -per Mail-.
    Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
    Jürgen Glade
  • Willi Goppelsröder  - Grundsteuerbefreiung
    Sehr geehrte Damen u. Herren,

    sind Erben von Grundstücken von der Grunderwerbssteuer befreit?

    Gruß Goppelsröder
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