Viele Haus- und Wohnungseigentümer vermieten ihre Immobilie nicht an fremde Leute, sondern an einen Verwandten, beispielsweise an das eigene, studierende Kind oder an die Eltern.
66 ProzentWurde hier bisher – wie üblich – weniger als die ortsübliche Miete verlangt, muss womöglich zum 1. Januar 2012 aus steuerlichen Gründen noch schnell die Miete angehoben werden. Denn ab nächstem Jahr gibt es den vollen Werbungskostenabzug für die vermietete Wohnung nur noch, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt (also zwei Drittel).
10 Prozent mehrDa bisher diese Untergrenze bei 56 Prozent lag, wobei dann eine Überschussprognose erforderlich wurde, müssen viele Vermieter die Miete um bis zu 10-Prozent-Punkte erhöhen. Betrug die Miete dagegen bisher mehr als zwei Drittel der ortsüblichen Miete (z.B. 75 %), kann ab Januar 2012 die Miete sogar gesenkt werden, wodurch weniger Mieteinnahmen versteuert werden müssen.
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21.11.2011 11:19:36 | Thomas Pein - Miethöhe anpassen??Angesichts der steigenden Mieten zB in Hamburg ( Mietspiegel 2011 )wäre eine Mietsenkung wohl fahrlässig ( § 42 AO, wirtschaftliche Gründe kann es wohl außer in Ausnahmefällen nicht geben). Auch aus Steuerbürgersicht finde ich einen solchen Tipp ziemlich daneben.
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16.12.2011 22:58:25 | Maximilian Gerber - Miethöhe ab 01.01.2012 anpassenIch finde den Tipp sehr hilfreich. Entgegen der Meinung des H. Pein, der den Tipp "ziemlich daneben" findet, bin ich der Meinung, dass die Mieten wohl in bestimmten Städten (Hamburg, München, Frankfurt) steigen, jedoch insbesondere im ländlichen Bereich eher stagnieren. Insofern ist für mich der Tipp sehr gut und ich werde die Miete entsprechend anpassen.
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04.01.2012 19:35:35 | Heidrun Leermann - Miethöhe anpassen ab 01.01.2012Habe mit Sohn und Schwiegertochter einen bestehenden Mietvertrag mit einem Mietzins von 75% der Vergleichsmiete geschlossen, kann ich diesen auf 66 % verändern?, wie muss ich vorgehen?, muss zwingend ein neuer Mietvertrag geschlossen werden, oder reicht eine schriftliche Vereinbarung hierzu aus?, natürlich ebenso den Banküberweisungsnachweis nach Aufforderung durch das Finanzamt( oder besser gleich mit der Steuererklärung einreichen?)
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