Auch das noch: Erst geht der Bauträger in Insolvenz und dann bleibt man auf den Kosten sitzen. Diesen Albtraum für Häuslebauer haben jetzt die Finanzrichter in Rheinland-Pfalz wahr gemacht.

Niemand muss bauen

Denn laut Urteil können so „verlorenen Aufwendungen“ im Rahmen eines Hausbaus nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die bereits geleisteten Zahlungen sind damit endgültig verloren. Begründung: Die Kläger seien nicht gezwungen gewesen, ein Haus zu bauen

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 2 K 1029/09
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