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Arbeitnehmer
Für Lehrer Werbungskosten

Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften sind Werbungskosten. Diese können abgezogen werden, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird.

Voraussetzung: Für jedes Buch muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden. So haben jetzt die Richter des Bundesfinanzhofes entschieden.

Pauschale 50 Prozent

Ein Realschullehrer machte in seiner Einkommensteuererklärung zunächst erfolglos Aufwendungen für Bücher und Zeitschriften geltend. Auf den Einspruch des Klägers ließ das Finanzamt pauschal 50 Prozent der Ausgaben zum Werbungskostenabzug zu.

Mühselige Arbeit

Das ließ sich der Lehrer nicht gefallen und klagte auf Anerkennung sämtlicher Kosten vor dem Bundesfinanzhof. Die Richter gaben dem Lehrer Recht. Das Finanzgericht hat nun für jedes einzelne Buch erneut zu untersuchen, ob es sich um einen Gegenstand der Lebensführung, um ein Arbeitsmittel oder um einen gemischt genutzten Gegenstand handelt. Hierzu sind die "Verwendungsanteile" genau zu bestimmen. Dies kann wie der Streitfall zeigt, sehr mühselig sein.

Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 53/09
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Kommentare (1)
  • Herbert Brucherseifer  - Bücher und Zeitschriften
    Das ist auf den ersten Blick eine sehr erfreuliche Nachricht für alle Kolleginnen und Kollegen.
    Mit dem zweiten Blick geht jetzt der Streit weiter.
    Was ist dienstlich und was ist privat?
    Gerade in allgemeinbildenden Schulen ist dies nur schwer abzugrenzen.
    Natürlich ist eine Tageszeitung vom Ansatz her zur Lebensführung.
    Nutzt der Lehrer aber Artikel der Zeitung im Unterricht ist es dienstlich.
    Ab wie vielen Artikel wird's dienstlich? Kann das ein/e SachbearbeiterIn überhaupt entscheiden?
    Sicherlich typisch deutsche Fragen, aber ausgelöst durch eine typisch deutsch Gerichtsentscheidung.
    Hier ist die Abgrenzungsentscheidung wieder in die Hand der SachbearbeiterInnen gelegt und der Ärger ist vorprogrammiert. Bei jedem Buch, jeder Zeitschrift legen wir jetzt dienstliche und private Nutzung fest. Welch ein Aufwand für ein paar Euro Anrechnung.
    Wann begreifen wir in Deutschland endlich, dass wir auf der Neidstraße nicht weiter kommen?
    Es gibt nur einen vernünftigen Weg:
    Alle Abschreibung weg (auch Arbeitszimmer und Firmenwagen) und Steuern runter!!
    Nur noch Spenden sollten abzugsfähig bleiben.
    Das spart Ärger, verkleinert die Verwaltung und bringt unterm Strich mehr ein, vor allem Lebensqualität.
    Früher wurde von den Bürgern der 10. (zehnte) genommen.
    Ich wäre mit einheitlich 25% einverstanden.
    Unterm Strich würde die Gesellschaft (wer ist der Staat ?) mehr profitieren als allgemein angenommen.
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