Zumutbare Belastung
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
- Damit müssen Sie klarkommen-
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (lesen Sie dazu nach unter „Das zu versteuernde Einkommen“) lässt das Finanzamt neben ausschließlich berufsbedingten Kosten auch Abzüge zu, die nicht berufsbedingt sind. Hierzu gehören Kosten, die aus der Privatsphäre stammen; das sind z.B. Krankheitskosten, Ehescheidungskosten oder Kosten, die Behinderten aufgrund ihrer Behinderung entstehen. Es müssen also Ausgaben in außergewöhnlichen Situationen sein (das Gesetz spricht von „außergewöhnlichen Belastungen“).
Leider berücksichtigt das Finanzamt bei den außergewöhnlichen Belastungen in vielen Fällen nicht die tatsächlich angefallenen Aufwendungen, sondern es kürzt diesen Betrag um eine zumutbare Belastung. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Ihnen als Steuerzahler zugemutet werden kann, entsprechend Ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit einen gewissen Teil der Belastung auch ohne eine Steuervergünstigung zu tragen. Die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG ist abhängig von dem Gesamtbetrag der Einkünfte (auch hier bitte unter „Das zu versteuernde Einkommen“ nachlesen) und dem Familienstand bzw. der Zahl der Kinder. Im Einzelnen gilt folgende Staffelung:
Zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen: § 33 Abs. 3 EStG
| Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt die zumutbare Belastung | |||
|---|---|---|---|
| Familienstand | bis 15.340 Euro (%) | über 15.340 Euro bis 51.130 Euro (%) |
über 51.130 Euro (%) |
| 1. Steuerpflichtige - ohne Kinder | |||
| 5 | 6 | 7 | |
| 4 | 5 | 6 | |
| 2. Steuerpflichtige mit | |||
| 2 | 3 | 4 | |
| 1 | 1 | 2 | |
| Beispiel: |
|
Frau Schulz hat zwei Kinder; ihre Jahresgesamteinkünfte betragen 50.000 Euro, die zumutbare Belastung damit 1.500 Euro, also 3 Prozent ihrer Einkünfte. |
