Werbungskosten Renten

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Werbungskosten

Auch Rentner können sie haben

Da sind sie wieder: Ausgaben, die Sie tätigen, um Ihre Einkünfte zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Wie Sie inzwischen sicher schon wissen, können Sie sie grundsätzlich als Werbungskosten von der Steuer abziehen. Das gilt auch für Ihre sonstigen Einkünfte und damit auch für Renten. Zu den Werbungskosten können Rechtsanwalts- oder Beratungskosten gehören, die Ihnen im Zusammenhang mit der Erteilung Ihrer Rente entstanden sind, ebenso wie in diesem Zusammenhang angefallene Prozesskosten.

Werbungskosten-Pauschbetrag

Wenn Sie keine höheren Werbungskosten haben, berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 102 Euro, aber auch bei mehreren Renten nur einmal (§ 9a Nr. 1b EStG). Hat auch Ihr Ehegatte eine Rente oder Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen bezogen, so müssen diese Leistungen in einer eigenen ANLAGE R ausgegeben werden; und dieser Ehegatte erhält auch seinen Pauschbetrag.

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