Tafelgeschäfte

Aus WISO Sparbuch Steuerwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Von Tafelgeschäften spricht man, wenn Sie als Anleger Ihre Wertpapiere nicht in einem Depot hinterlegen (was ja normalerweise so wäre). In diesem Fall können Ihre Kapitalerträge nur gegen Vorlage der Zinsscheine ausgezahlt werden.


Abgeltungsteuer & Tafelgeschäfte

Aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer wurde das "illegale Image" der Tafelgeschäfte gemindert. Ertrage aus Kapitalvermögen, die im Privatvermögen eines Steuerpflichtigen gehalten werden, werden seit 2009 in der Regel mit einem festen Steuersatz von 25% besteuert. siehe weiteres Einkünfte aus Kapitalvermögen

Persönliche Werkzeuge