Steuerberatungskosten -neu-

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Steuerberatungskosten?

Wichtig:

Ja! Aber nicht als Sonderausgaben!

Zu den Steuerberatungskosten gehören neben den Aufwendungen, die durch die Inanspruchnahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe entstehen, auch die damit zwangsläufig verbundenen und durch die Steuerberatung veranlassten Nebenkosten (BFH-Urteil vom 12. Juli 1989; BStBl II 1989, S. 967). Nach dem BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007 (BStBl II 2008; S. 256) sind das Fahrtkosten zum Steuerberater und Unfallkosten auf dem Weg zum Steuerberater, ebenso auch Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen, Aufwendungen für Steuerfachliteratur und auch die Aufwendungen für das WISO Sparbuch. Steuerberatungskosten sind entweder in tatsächlicher Höhe (für die Ermittlung der Einkünfte) oder aber in pauschalierter Höhe als Werbungskosten des Arbeitnehmers abziehbar; lesen Sie bitte das nach im Kapitel Steuerberatungskosten im Abschnitt Ausgaben des Arbeitnehmers.

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