Steuerbeguenstigungen Wohnungen
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
Als Steuerpflichtiger können Sie nach § 10g EStG auch Ihre Aufwendungen für die Herstellung und Erhaltung von eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland (z.B. denkmalgeschützte Häuser), nicht aber Anschaffungskosten für ein derartiges Kulturgut, als Sonderausgaben geltend machen. Das setzt aber voraus, dass Ihre Ausgaben etwaige öffentliche oder private Zuwendungen oder Einnahmen aus diesen Kulturgütern übersteigen.
Ein Abzug im Rahmen der Sonderausgaben ist nur möglich, wenn Sie mit diesen Kulturgütern im jeweiligen Kalenderjahr weder Einkünfte erzielen noch selbst darin wohnen. Sie müssen aber Ihrem Finanzamt in jedem Fall eine Bescheinigung der zuständigen Stelle (z.B. der Denkmalschutzbehörde) vorlegen, aus der sich ergibt, dass die Ausgaben wirklich notwendig waren.
Von den angefallenen Kosten dürfen Sie in dem Jahr, in dem die Bauarbeiten beendet wurden, und zusätzlich in den darauf folgenden neun Jahren wie Sonderausgaben abziehen:
- im Jahr der Fertigstellung bis zu 9% und
- in den neun folgenden Jahren bis zu 9%.
