Sonstiges

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Die sonstigen Einkünfte gehören zu den sieben Einkunftsarten die das deutsche Einkommensteuerrecht kennt. Zu den Einkünften gehören:

  • Einkünfte aus Renten (nur mit bestimmten Ertragsanteil besteuert)
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
  • Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG)
  • Einkünfte die weder zu anderen Einkunftsarten, noch zu anderen sonstigen Einkünften gehören
(z.B. Vermietung beweglicher Gegenstände, gelegentliche Vermittlungen)


Nachfolgende Artikel dienen zur Erklärung und Vertiefung:

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