Sonstiges
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Die sonstigen Einkünfte gehören zu den sieben Einkunftsarten die das deutsche Einkommensteuerrecht kennt. Zu den Einkünften gehören:
- Einkünfte aus Renten (nur mit bestimmten Ertragsanteil besteuert)
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG)
- Einkünfte die weder zu anderen Einkunftsarten, noch zu anderen sonstigen Einkünften gehören
- (z.B. Vermietung beweglicher Gegenstände, gelegentliche Vermittlungen)
Nachfolgende Artikel dienen zur Erklärung und Vertiefung:
