Renten und Dauernde Lasten

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Wiederkehrende Bezüge

Der im EStG verwendete Begriff „wiederkehrende Bezüge“ beinhaltet alle Bezüge in Geld oder Geldeswert, die in gewissen Zeitabständen zufließen. Das sind hauptsächlich Renten und dauernde Lasten.

Wiederkehrende Bezüge
Renten Dauernde Lasten

Renten kontra dauernde Lasten

Die Unterscheidung der wiederkehrenden Bezüge hat einen wichtigen Hintergrund:
Dauernde Lasten wurden und werden steuerlich grundsätzlich sowohl bei demjenigen, der zahlt, als auch bei dem Empfänger in tatsächlicher Höhe, also einmal als Ausgabe bzw. einmal als Einnahme, berücksichtigt. Renten, insbesondere Leibrenten, dagegen werden nicht in der tatsächlich gezahlten Höhe, sondern nur mit einem Besteuerungs- bzw. Ertragsanteil, steuerlich erfasst.

Renten kontra Versorgungsbezüge

Im Volksmund wird der Begriff Rente anders verwendet als im Einkommensteuerrecht. So werden beispielsweise auch die monatlichen Zahlungen, die ein Arbeitnehmer von seinem früheren Arbeitgeber entweder im öffentlichen Dienst oder in der privaten Wirtschaft erhält, als Rente, Firmenrente, Betriebsrente oder als Pension bezeichnet. Hierbei handelt es sich steuerlich um Versorgungsbezüge, die in der ANLAGE N anzugeben sind und auf der Lohnsteuerbescheinigung als Versorgungsbezüge (Zeile 8) vermerkt sind.

Rentenarten

Auch künftig spielen die einzelnen Arten der Rente eine wichtige Rolle.


Leibrenten

Eine Leibrente setzt gleich bleibende Bezüge voraus, die auf die (unbekannte) Lebenszeit eines Menschen - regelmäßig des Empfängers der Rentenzahlung - bis zum Lebensende der Berechtigten gezahlt wird. Leibrenten können lebenslang oder abgekürzt geleistet werden.

Abgekürzte Leibrente

Wird eine Leibrente auf Lebenszeit vereinbart, die aber zusätzlich zeitlich begrenzt ist, so wird sie als abgekürzte Leibrente bezeichnet. Abgekürzte Leibrenten erlöschen, wenn die Person, von deren Lebenszeit sie abhängen, vor Ablauf der zeitlichen Begrenzung stirbt. Überlebt die Person die zeitliche Begrenzung, so endet die abgekürzte Leibrente mit ihrem Zeitablauf.

Zeitrenten

Darunter versteht man wiederkehrende Bezüge, die - wie Kaufpreisraten - auf eine bestimmte Dauer zu erbringen sind.

Dauernde Lasten

Im Gegensatz zu Renten, die regelmäßig und gleich bleibend erfolgen, werden dauernde Lasten im Umkehrschluss unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe geleistet (BFH-Urteil vom 15. Juli 1991; BStBl II 1992, S. 78). Zusätzlich liegt eine dauernde Last vor, wenn die Beteiligten z.B. in einem Vertrag vereinbaren, dass die zugesagten Zahlungen der Höhe nach abänderbar sind. Hauptanwendungsfall der dauernden Last sind seit jeher Versorgungsleistungen, die anlässlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden.

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