Nichtselbstständige Arbeit

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Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zu den sieben Einkunftsarten, die das deutsche Einkommensteuerrecht kennt.

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören

  • Gehalt, Lohn, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine
Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;
  • Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren
Dienstleistungen.

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit errechnen sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.


Nachfolgende Artikel dienen zur Erklärung und Vertiefung:

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