Lineare Abschreibung von Betriebsgebäuden

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Bei Gebäuden, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, beträgt der Abschreibungssatz 3%. Diese Regelung gilt für Gebäude, mit deren Herstellung nach dem 31.12.2000 begonnen wurde (Datum des Bauantrags!) oder für die der Kaufvertrag nach dem 31.12.2000 abgeschlossen wurde. Ansonsten beträgt der Abschreibungssatz 4%.

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