Hinzurechnungsbetrag
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Befinden Sie sich in mehreren Dienstverhältnissen und ist der Arbeitslohn, der auf der ersten Lohnsteuerkarte eingetragen ist, niedriger als der Eingangsbetrag der (jeweiligen) Jahreslohnsteuertabelle (also das Limit, bis zu dem nach der Steuerklasse des ersten Dienstverhältnisses keine Lohnsteuer fällig ist), so können Sie auf der Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen.
| Der Jahresarbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis beträgt voraussichtlich mehr als… | ||
|---|---|---|
| Steuerklassen | Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Euro) | Empfänger von Betriebsrentenund Versorgungsempfänger (Euro) |
| I oder IV | 10.783 | 12.842 |
| II | 12.383 | 14.255 |
| III | 20.417 | 21.683 |
| V | 926 | 1.681 |
Das Verfahren zur Eintragung eines Freibetrags ist antragsgebunden.
Tipp für WISO Sparbuch-Anwender: Das WISO Sparbuch unterstützt Sie bei diesem „Antrag auf Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis und eines Hinzurechnungsbetrags“ und druckt ihn aus; lesen Sie bitte dazu nach im Abschnitt „Lohnsteuerermäßigungsantrag“.