Hinterbliebenen Pauschbetrag
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Soweit Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, können Sie gemäß § 33b Abs. 4 EStG einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 Euro beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass diese Hinterbliebenenbezüge
- nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung,
- nach beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines infolge eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
- nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes
geleistet werden.
Dieser Pauschbetrag wird Ihnen auch dann gewährt, wenn Sie statt der laufenden Bezüge eine Kapitalabfindung erhalten haben.
