Haushaltshilfe Aufwendungen
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Zu Hilfe: Aufwendungen für eine Haushaltshilfe
Kosten für eine Person, die für Sie typische hauswirtschaftliche Arbeiten (wie z.B. Kochen, Putzen, Waschen) übernimmt, können Sie nach § 33a Abs. 3 EStG ebenfalls abziehen. Der Abzug ist natürlich auch hier wieder nur begrenzt möglich. Es gelten die folgenden Höchstbeträge pro Kalenderjahr:
| Voraussetzungen | Abzugsbetrag (Euro) |
|---|---|
| a) Wenn Sie oder Ihr nicht dauernd von Ihnen getrennt lebender Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet haben oder wenn Sie oder eine andere zum Haushalt gehörige Person krank waren und infolge der Erkrankung die Beschäftigung einer Haushaltshilfe notwendig war. | 624 |
| b) Wenn eine unter a) genannte Person oder Sie selbst hilflos oder aber zu 50% oder mehr behindert sind und Sie deshalb eine Hilfe im Haushalt benötigen. | 924 |
| Tipp: |
|
Den Freibetrag für eine Haushaltshilfe, die Sie wegen Hilflosigkeit oder schwerer Behinderung
benötigen, erhalten Sie neben dem Behinderten-Pauschbetrag! |
Angaben zur Haushaltshilfe
Geben Sie den Namen der Haushaltshilfe, den Zeitraum der Beschäftigung und die Höhe der von Ihnen geleisteten Aufwendungen an.
| Tipp: |
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Als Haushaltshilfe kann auch eine Person gelten, die in der Hauswirtschaft ausgebildet wird. Sie kann auch nur stundenweise beschäftigt werden. Bitte geben Sie im Steuerformular den Namen Ihrer Haushaltshilfe, den Beschäftigungszeitraum und die Höhe der von Ihnen geleisteten Zahlungen an. |
Auch die Oma darf!
Durch die Änderung des Familienlastenausgleichs können seit 1996 nun auch Groß- und Stiefeltern Kosten für eine Haushaltshilfe wegen Krankheit des zum Haushalt gehörenden Kindes abziehen. Das setzt aber voraus, dass der Kinderfreibetrag auf diese Personen übertragen wurde.
