Härteausgleich
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Härteausgleich und Veranlagungsfreigrenze
- Etwas exotisch -
Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmereinkommen) z.B. dann veranlagt, wenn Sie noch andere Einkünfte erzielt haben, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde und diese „Nebeneinkünfte“ mehr als 410 Euro betrugen. Das ist die Veranlagungsfreigrenze.
| Beispiel: 1 |
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Herr Meier verdient neben seinem Arbeitseinkommen noch einiges mehr, nämlich Einkünfte als
Hobby-Schriftsteller von 230 Euro. Und er hat Zinseinnahmen von 932,00 Euro bzw. nach Abzug des Sparerfreibetrags (750,00 Euro) und der Werbungskosten (51 Euro) Einkünfte aus Kapitalvermögen von 131 Euro. |
| Beispiel: 2 |
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Herr Schmidt hat auf seiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag wegen der Grundförderung nach
§ 10e EStG eintragen lassen. Ansonsten wirtschaftet Schmidt genau so wie Meier aus Beispiel 1. |
Aber: Nach § 46 Abs. 3 EStG (Härteausgleich) kann er den Betrag von 361 Euro vom Einkommen abziehen, sodass im Ergebnis die Nebeneinkünfte dann doch nicht besteuert werden. Glück für Schmidt.
Manchmal können diese „Nebeneinkünfte“ auch höher ausfallen. Zum Beispiel dürfen Sie von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zusätzlich einen Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG (670/1.340 Euro) abziehen. Sie sind 65 oder älter? Dann können Sie den Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG abziehen.
Frau Müller, geb. am 18.08.1941, hat auf Ihrer Lohnsteuerkarte den Freibetrag nach § 39a Abs. 1 Nr. 5 EStG eintragen lassen. Neben ihrem Ruhegehalt hat sie folgende Einkünfte bezogen:
| Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG | ||
|---|---|---|
| Euro | Euro | |
| Gewinn aus Landwirtschaft | 2.000 | |
| Verlust aus Vermietung | – 300 | |
| Positive Summe der Einkünfte | 1.700 | |
| Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG | 670 | |
| Altersentlastungsbetrag 38,4% von 1.700 | 680 | – 1.350 |
| Vom Einkommen abzuziehender Betrag | 350 | |
Da diese Einkünfte nicht mehr als 410 Euro betragen, müsste Frau Müller eigentlich nicht veranlagt werden. Wenn der Freibetrag nicht wäre: So kommt eben doch die Veranlagung auf sie zu. Es wird dabei (zunächst) der Gesamtbetrag der Einkünfte von 377 Euro einbezogen. Den wiederum kann Frau Müller aber wegen der Härteausgleichsregelung wieder abziehen.</ol>
Der erweiterte Härteausgleich
Er bedeutet lediglich eine Erweiterung der steuerlichen Vergünstigung über den Betrag von 410 Euro hinaus.
Dadurch soll erreicht werden, dass die außerhalb des Arbeitseinkommens anfallenden Nebeneinkünfte, die über 410 Euro hinausgehen, stufenweise besteuert werden.
Für volle 50-Euro-Beträge sieht die Staffelung wie folgt aus:
| Erweiterter Härteausgleich: § 46 Abs. 5 EStG | ||
|---|---|---|
| Einkommensteuerpflichtige Nebeneinkünfte (Euro) | Von den Nebeneinkünften abzuziehender Härteausgleich (Euro) | danach werden von den Nebeneinkünften tatsächlich besteuert (Euro) |
| 410 | 410 | 0 |
| 460 | 360 | 100 |
| 510 | 310 | 200 |
| 560 | 260 | 300 |
| 610 | 210 | 400 |
| 660 | 160 | 500 |
| 710 | 110 | 600 |
| 820 | 0 | 820 |
