Geringfügige Beschäftigung

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Weniger ist manchmal mehr: geringfügig, kurzfristig oder wie?

Arbeitslohn ohne Lohnsteuerkarte

Sollten Sie in geringem Umfang, kurzfristig und/oder bei geringem Arbeitslohn in der Industrie, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Privathaushalt beschäftigt sein, so werden Sie steuerlich begünstigt: Der Arbeitgeber darf in diesen Fällen die Lohnsteuer pauschal erheben. Dazu folgender Überblick:


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