Freistellungsauftrag
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Mit dem Freistellungsauftrag erteilen Sie Ihrer Bank den Auftrag, von Kapitalerträgen bis zur Höhe des Ihnen zustehenden Sparer- Freibetrages keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen.
Befristeter und unbefristeter Freistellungsauftrag
Der Auftrag erfolgt betristet oder unbefristet ohne Mitwirkung des Finanzamtes auf bankspezifischen Formularen. Sie müssen den Freistellungsauftragnicht persönlich unterschreiben, sondern können sich auch vertreten lassen.
| Wichtig: |
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Ab 2011 sind neu erteilte Aufträge nur noch wirksam, wenn Sie Ihrer Bank Ihre Steuer- Identifikationsnummer mitteilen. |
Freistellungsauftrag auch online möglich
Der Freistellungsauftrag kann auch online erteilt werden- wenn dies das Kreditinstitut vorsieht. Die Unterschrift wird dabei durch die Transaktionsnummer (TAN) ersetzt.
Stellen Ehepaare einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, muss der im Online- Formular Erstgenannte versichern, dass der andere Ehepartner ihn bevollmächtigt hat, den gemeinsamen Freistellungsauftrag zu erteilen oder zu ändern. Das Bankinstitut muss den anderen Ehepartner schriftlich benachrichtigen und ihm eine Kopie des Freistellungsauftrages zusenden.
Mehreren Banken den Freistellungsauftrag erteilen
Sie können mehrere Banken gleichzeitig unterschiedliche Freistellungsaufträge erteilen. Insgesamt darf jedoch das Auftragsvolumen die Höchstgrenze des Sparer- Pauschbetrages nicht überschreiten.
Änderung des Freistellungsauftrages
Freistellungsaufträge können jederzeit bis zur Höhe des nicht ausgenutzten Freibetrages geändert werden, jedoch ohne Rückwirkung. Bei einer verspäteten Einreichung nach bereits erfolgter Auszahlung des Kapitalertrages darf die Bank Ihnen die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer erstatten.
Mit dem Tode des Kontoinhabers oder zum Zeitpunkt der Heirat werden die bisher erteilten Freistellungsaufträge unwirksam. um den Kapitalertragsteuerabzug zu vermeiden, müssen Sie also neue Freistellungsaufträge erteilen. Unbeschränkt steuersflichtige Verheiratete können nur einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, auch wenn die besondere oder getrennte Veranlagung gewählt wird.
Wirksamkeit des Freistellungsauftrages bei der Trennung von Ehegatten
Der gemeinsam erteilte Freistellungsauftrag von Ehegatten bleibt jedoch wirksam bei der Trennung von Ehegatten.
Mit dem Tode eines Ehegatten verliert der gemeinsame Freistellungsauftrag seine Wirkung für alle Konten, die auf den Namen des Verstorbenen oder auf den Namen beider Ehegatten lauten. Der Freistellungsauftrag bleibt gültig bis zum Jahresende für Konten, die nur auf den Namen des nciht verstorbenen Ehegatten lauten. Gemeinsamerteilte Freistellungsaufträge sind unwirksam ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bank von einer Scheidung erfährt.
Erteilung des Freistellungsauftrages im Jahr der Eheschließung
Erteilt ein Ehegatten im Jahr der Eheschließung seiner Bank für sein Konto einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, verdoppelt sich das Freistellungsvolumen für dieses Konto. Die Bank darf dann die zuvor zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer erstatten.
Ausnahmen
Freistellungsaufträge können nicht für Konten erteilt werden, die auf den Namen mehrerer Personen lauten (Ausnahme: Ehegattenkonto), z.B. Erbengemeinschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Kapitalertragsteuerabzug kann in diesem Fall nicht verhindert werden.
