Formular ESt 1A
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Inhaltsverzeichnis |
Hauptvordruck oder Mantelbogen - ESt 1 A
Hauptvordruck - Seite 1
Grundsatz:
Der Hauptvordruck ist in jedem Fall abzugeben; er enthält neben den allgemeinen Daten zum Steuerpflichtigen und gegebenenfalls zum Ehegatten (einschließlich Steuer- und Identifikationsnummer) weitere allgemeine Angaben, wie z.B. Bankverbindung oder Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten. Darüber hinaus sind insbesondere auf den Seiten 3 und 4 die abzuziehenden Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und - neu ab 2006 - die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anzugeben.
Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage
Grundsatz:
Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben. Ein gesonderter Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage kann erforderlich sein, wenn Sie oder Ihr Ehegatee ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben; in diesem Fall müssen Sie den HAUPTVORDRUCK, die ANLAGE N und die ANLAGE VL (=Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen) abgeben.
Zu den wichtigsten Angaben des Hauptvordrucks geben wir noch folgende Erläuterungen:
Veranlagungsart - Zeile 19
Für Ehegatten besteht das Wahlrecht zwischen der Zusammenveranlagung, getrennten Veranlagung oder im Jahr der Eheschließung besonderen Veranlagung. In den meisten Fällen bringt die Zusammenveranlagung den größeren Vorteil, da die gemeinsame Steuer nach der Splittingtabelle ermittelt wird.
| Hinweis: |
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Bei einer Zusammenveranlagung wird ein gemeinsamer Hauptvordruck abgegeben. Soweit die Ehegatten jeweils eigene Einkünfte haben, sind hierfür die jeweiligen besonderen Anlagen, z.B. ANLAGE N, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben, für jeden Ehegatten abzugeben. Bei Renteneinkünften hat jeder eine ANLAGE R, bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist dagegen nur eine ANLAGE KAP abzugeben. |
Hauptvordruck - Seite 2
Hier sind zunächst die Einkünfte anzugeben, und zwar nur die Einkünfte dem Grunde nach, für die Sie eine besondere Anlage abgegeben haben.
Einkommensersatzleistungen - Zeile 41
Einkommens- und Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt; soweit es sich um Lohnersatzleistungen handelt, die in der ANLAGE N anzugeben sind, entfällt hier eine Angabe. Zu den hier einzutragenden Einkommensersatzleistungen, z.B. das Krankengeld, neu ab 2007: das Elterngeld, das Mutterschaftsgeld u.Ä., fügen Sie bitte Ihrer Steuererklärung die jeweiligen Bescheinigungen bei.
Verlustabzug - Zeilen 55 und 56
Ergibt sich bei der Einkommensteuerveranlagung 2008 ein nicht ausgeglichener Verlust (= negativer Gesamtbetrag der Einkünfte), so wird dieser vom Finanzamt in das Jahr 2007 zurückgetragen, wenn Sie in Zeile 56 keine Angabe machen, d.h., keinen Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags stellen. Sie haben aber auch ein Wahlrecht: Sie können auf den Verlustrücktrag ganz oder teilweise verzichten. In diesem Fall tragen Sie eine "0" oder aber den gewünschten Betrag hier ein. Haben Sie hier eine "0" oder eine Begrenzung eingetragen, so werden die negativen Einkünfte ausschließlich (bei einer "0") oder teilweise (bei eingegebener Begrenzung) in künftigen Jahren berücksichtigt. Weitere Information erhalten Sie hierzu im Abschnitt "Verlustabzug".
| Hinweis: |
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Die bisherige gesonderte ANLAGE VA (Verlustabzug) ist ab 2004 entfallen. |
Hauptvordruck - Seite 3
Zu den hier geltend zu machenden Sonderausgaben lesen Sie bitte im Abschnitt "Sonderausgaben" nach. Hierzu zählen insbesondere Versicherungsbeiträge (Vorsorgeaufwendungen) und Spenden.
Die Abzugsmöglichkeiten von Vorsorgeaufwendungen sind dem Grunde und der Höhe nach ab 2005 erheblich erweitert worden. Wenn Sie in Zeile 76 den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge beantragen wollen, so muss auch die ANLAGE AV abgegeben werden.
Hauptvordruck - Seite 4
Auch hierbei unterstützt Sie das WISO Sparbuch bei allen wichtigen Abzugsmöglichkeiten.
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen - Zeilen 106 bis 113
Für Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten sowie für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (u.a. Betreuung und Versorgung von Kindern und Kranken) können ab 2003 Steuerermäßigungen erreicht werden; lesen Sie bitte hierzu nach im Abschnitt "Steuerermäßigungen und sonstige Abzüge".
| Hinweis: |
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Eine steuerliche Berücksichtigung ist nur möglich, wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. |
