Finanzierungskosten
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Schuldzinsen
Sie bekommen den Kredit, Ihre Bank die Zinsen. Zinsen können Sie dann als Werbungskosten abziehen, wenn sie auf Darlehensschulden entfallen, die Ihnen für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung entstanden sind. Regelmäßig entstehen Schulden zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden oder Eigentumswohnungen oder zur Finanzierung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Schuldzinsen können Sie auch dann als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie das Darlehen zur Finanzierung eines unbebauten Grundstücks aufgenommen haben, das noch bebaut werden soll.
Zu den Schuldzinsen gehören auch:
Das Damnum
Es wird auch Abgeld oder Disagio genannt und ist derjenige Betrag, den die Bank bei der Darlehensaufnahme vom vereinbarten Kredit einbehält. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich beim Damnum um einen Vorwegzins. Sie können dieses Abgeld, soweit es marktüblich ist, in dem Jahr als Werbungskosten geltend machen, in dem der Kredit gewährt und an Sie ausgezahlt wird.
Achtung: Nach dem BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003 wird von Marktüblihkeit (aus Vereinfachungsgründen) ausgegangen, wenn für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren ein Damnum von bis zu 5% vereinbart wirdd (BStBl I 2003, S. 546).
Geldbeschaffungskosten
Ebenfalls als Werbungskosten abziehbar sind Geldbeschaffungskosten. Dazu gehören u.a. Vermittlungsprovisionen, Schätzgebühren sowie Notargebühren für die Hypotheken- und Grundbuchbestellung.
Bitte tragen Sie die von Ihnen nachzuweisenden Beträge für die Schuldzinsen in das entsprechende Bearbeitungsfenster ein.
