Fahrtkosten Reisekosten

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Inhaltsverzeichnis

Fahrtkosten als Reisekosten

- Wenn einer viel reist –

Allgemeines über Reisekosten

Nein, hier geht es nicht etwa um das Absetzen von Urlaubsreisen, sondern vielmehr um die Aufwendungen, die Leute betreffen, die berufsbedingt viel unterwegs sind. Die dabei entstehenden Reisekosten sind anders zu behandeln als die Kosten für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte, die wir bis hierher kennen gelernt haben. Fahrtkosten als Reisekosten (= Grundtyp II, s.o.) können auf zwei Arten ermittelt oder berechnet werden:

1. als allgemeine Kilometerpauschale oder

2. als je Fahrzeug individuell ermittelter Kilometersatz (= tatsächliche Autokosten).

Hinweis:

Auf die Reisekosten insgesamt gehen wir unter diesem Stichwort noch weiter unten näher ein.

Die allgemeinen Kilometerpauschalen

In diesen Fällen können Sie je nach benutztem Fahrzeug und tatsächlich gefahrenen Kilometern folgende pauschalen Kilometersätze anwenden (H 9.5 LStH 2011):


Pauschale Kilometersätze bei Reisekosten für Arbeitnehmer
Benutztes Fahrzeug allgemeine Kilometerpauschale ab 2008 (Euro/km)
PKW 0,30
Motorrad/Motorroller 0,13
Moped/Mofa 0,08
Fahrrad 0,05

Individueller Kilometersatz

Alternativ zu den pauschalen Kilometersätzen können Sie auch die tatsächlichen Fahrtkosten Ihres Fahrzeugs ansetzen. Diese erhalten Sie in Form des individuellen Kilometersatzes Ihres Fahrzeugs wie folgt:

Individueller Kilometersatz (in Euro) = Jahresgesamtkosten des PKW (in Euro )

Jahresgesamtfahrleistung des PKW (in km )


Diese Methode ist wesentlich genauer als die Pauschalvariante.
Der Nachteil: Sie müssen zuerst mittels der gesamten Fahrleistung und sämtlicher Kosten den individuellen Kilometersatz ermitteln. Aber keine Sorge. Zu diesem Zweck gibt‘s im WISO Sparbuch ein Ermittlungsschema; lesen Sie bitte dazu nach im Abschnitt Q „Sonstiges/Fahrzeugkosten“.

Wichtig:

Sollten Sie den individuellen Kilometersatz in 2008 oder in einem früheren Jahr mithilfe des WISO Sparbuch ermittelt haben, wird an den jeweiligen Stellen dieser PKW bzw. der entsprechend höhere Kilometersatz angezeigt. Alternativ rechnet das WISO Sparbuch mit den pauschalen Kilometersätzen.

Und was ist mit den Kosten für Verpflegung, die auf einer Reise auftreten? Noch ein wenig Geduld, auf diese sogenannten Verpflegungsmehraufwendungen kommen wir im gesonderten Abschnitt Dienstreisen zu sprechen.

Zuschüsse zu Fahrtaufwendungen als Reisekosten

Erstattet der Arbeitgeber die Fahrtaufwendungen als Reisekosten, so sind diese Leistungen laut § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei; das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den individuellen Kilometersatz des benutzten Fahrzeugs ansetzt (H 9.6 LStH 2011). Aber bedenken Sie bitte, dass die als Werbungskosten geltenden Fahrtaufwendungen in der Höhe gekürzt werden, in der sie Ihr Chef erstattet.

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