Diskussion:Aussergewoehnliche Belastungen

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Hallo erst mal Habe vor Jahren einen geschlossenen Immoblilienfonds gekauft, bzw. mich beteiligt, den ich Fremdfinantiert habe. Durch steuerliche Begünstigungen, war dieser erst attraktiv geworden, da die persönliche Belastung, sich im Rahmen hielt und ich sie erst durch die steuerlichen Vorteile überhaupt finanzieren konnte. Dieser Immobilienfonds ist nun 2006 in Insolvenz gegangen. Bisher erhaltene Ausschüttungen, die ausschließlich zur Tilgung meines dafür abgeschlossenen Dahrlehens gedacht waren, musste ich nun Ende letzten Jahres unter Androhung einer gerichtlichen Klage zurückzahlen.Schlimm genug, daß alles so gekommen ist und ich die nächsten 17 Jahre einen Kredit abzahlen muss und daß alles für rein garnichts. Machte vor kurzem meine Einkommenssteuererklärung für 2006 und gab in dieser Die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen des insolventen Fonds als außergewöhnliche Belastungen an, was mit heutiger Antwort vom Finanzamt abgelehnt wurde, da diese Belastungen wohl nicht im Sinne des § 33 EStG waren!! Nun verstehe ich garnichts mehr, einerseits wurde dieser Fonds steuerlich begünstigt, andererseits ist alles weg, was für meine Altersvorsorge gedacht war und das Finanzamt, erkennt diese außergewöhnliche Belastung in Höhe von knapp 7.000 Euro nicht an, obwohl ich das Geld auf einmal zahlen musste und es nicht wirklich auf der Bank zur Verfügung hatte. Falls es doch noch eine Möglichkeit gibt, wie ich wenigstens diese Summe absetzen kann, oder ob es sich lohnt Einspruch gegen diesen Steuerbescheid einzulegen, wäre ich für Tipps dankbar.

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