Degressive Abschreibung
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Degressive Abschreibungen : Bewegliche Wirtschaftsgüter
Nach § 7 Abs. 2 EStG wird die degressive AfA wie folgt umschrieben:. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen:
Die degressive AfA ist also dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Abschreibungsbeträge im Nutzungs- Abschreibungszeitraum kontinuierlich immer geringer werden. Rechnerisch wird das dadurch erreicht, dass die Höhe der jährlichen Abschreibung mit einem konstanten Prozentsatz von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. von dem jeweiligen Buchrestwert vorgenommen wird. Dieser Prozentsatz ist bei Anschaffung bzw. Herstellung nach dem 31. Dezember 2005 von 20% auf 30% erhöht worden. Neben der Anwendung des festen Prozentsatzes gilt die Nebenbedingung, dass der jährliche Abschreibungsbetrag höchstens das Zweifache (ab 2006: das Dreifache) der linearen Abschreibung nicht übersteigen darf. Dazu der folgende Überblick:
| Degressive Abschreibung - § 7 Abs. 2 EStG | ||
|---|---|---|
| Datum der Anschaffung oder Herstellung | AfA-Satz ... | höchstens aber ... |
| vor dem 1. Januar 2006 | ... das Zweifache des Prozentsatzes der linearen AfA | ... 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
| nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2008 | ... das Dreifache des Prozentsatzes der linearen AfA | ... 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts
Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG bemisst sich die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags nach der betrieblichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Eine gesetzliche Festlegung der Nutzungsdauer kennt das Einkommensteuergesetz nicht. Aber. Die Bemessung/Bestimmung der Nutzungsdauer für nahezu jedes Wirtschaftsgut ist in den vom Bundesminister der Finanzen herausgegebenen Tabellen festgeschrieben, den so genannten
- AfA- Tabellen [wiki kapitel f6h]
Abschreibungsverlauf
Der Abschreibungsverlauf nach der degressiven AfA sieht dementsprechend wie folgt aus:
Beispiel: Der Unternehmer Sparsam erwirbt zum 1. Januar 2006 einen Personenkraftwagen zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro. Die Nutzungsdauer nach den AfA-Tabellen beträgt 6 Jahre.
Lösung: Es ergibt sich der folgende Abschreibungsverlauf:
| Lineare Abschreibung: PKW | ||||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | AfA linear | Jahres - AfA | aufgelaufene AfA | Restwert |
| in % | Euro | Euro | ||
| 2006 | 30.00 | 9.000,00 | 9.000,00 | 21.000,00 |
| 2007 | 30.00 | 6.300,00 | 15.300,00 | 14.700,00 |
| 2008 | 30.00 | 4.410,00 | 19.710,00 | 10.290,00 |
| 2009 | Übergang lin | 3.430,00 | 23.140,00 | 6.860,00 |
| 2010 | Übergang lin | 3.430,00 | 26.570,00 | 3.430,00 |
| 2011 | Übergang lin | 3.430,00 | 30.000,00 | 0 |
Übergang zur linearen AfA
Die degressive AfA in der zuvor dargestellten Art erreicht mathematisch nie eine vollständige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dies ist dem Gesetzgeber natürlich bekannt. Er hat deshalb die Möglichkeit vorgesehen, von der degressiven AfA auf die lineare AfA überzugehen. Der Übergang zur linearen AfA wird (vernünftigerweise!) in dem Jahr vorgenommen, in dem die lineare AfA höher ist als die degressive AfA. Faustregel: der optimale Zeitpunkt liegt in dem Jahr, in dem der 40. Restabschreibungsmonat des jeweiligen Wirtschaftsgutes liegt
