Das Halbeinkünfteverfahren
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Das Halbeinkünfteverfahren (vor der Unternehmenssteuerreform 2008)
Vollwert oder halb und halb?
Bevor bestimmte Kapitalerträge, das sind hauptsächlich die Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), also Dividenden, oder allgemein Gewinnanteile fließen, müssen diese Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer auf ihre eigenen Gewinne zahlen. Diese Körperschaftsteuer konnte in der Vergangenheit aber auf die Einkommensteuer des Empfängers der Dividende oder der Gewinnanteile angerechnet werden: Man bezeichnet diese Methode als körperschaftsteuerliches „Vollanrechnungsverfahren“. Dieses Verfahren war grundsätzlich bis zum Jahr 2001 gültig und diente dazu, die doppelte steuerliche Belastung von Gewinnausschüttungen zu vermeiden!
Ab 2002 gibt es das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Danach durfte der Empfänger hauptsächlich bei der Dividendenzahlung, die (gleichzeitig) von 30 auf 25 Prozent gesenkte Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaft nicht mehr auf seine Einkommensteuer anrechnen. Damit es aber dennoch nicht zu einer doppelten steuerlichen Belastung der ausgeschütteten Gewinne kam, erfasste das Finanzamt diese Kapitalerträge beim Empfänger nur zur Hälfte. Gleichzeitig dürfen die Empfänger aber auch die Werbungskosten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Kapitalerträgen stehen - z.B. Schuldzinsen - auch nur zur Hälfte abziehen.
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Die Entscheidung, welches Verfahren nun infrage kommt, trifft die ausschüttende Kapitalgesellschaft. Je nach Verfahren muss sie unterschiedliche Steuerbescheinigungen erstellen und dem Empfänger der ausgeschütteten Kapitalerträge aushändigen. Für beide Verfahren sind unterschiedliche Eintragungen in ANLAGE KAP vorgesehen. Natürlich erwartet das Finanzamt die Vorlage dieser Steuerbescheinigung im Original! |
Das Teileinkünfteverfahren ab 2008
Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2009 das Halbeinkünfteverfahren durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt. Somit sind bestimmte Kapitalerträge nicht mehr hälftig sondern zu 60% steuerpflichtig.
Näheres können Sie auf der Seite Teileinkünfteverfahren nachlesen.
