Behinderung
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Steuervergünstigungen für Behinderte
Behinderte Personen sind zwangsläufig mit Ausgaben belastet, die andere Personen nicht haben. Glücklicherweise zeigt hier der Gesetzgeber Einsehen. Er geht nämlich davon aus, dass diesen Steuerpflichtigen nicht die volle Einkommensteuer zugemutet werden kann. So stellt er diverse Steuervergünstigungen in Aussicht. Dabei wird z.B. allen Behinderten, entsprechend dem Grad der Behinderung, ein Pauschbetrag gewährt. Darüber hinaus gibt es weitere steuerliche Vergünstigungen, bei denen der Grad der Behinderung von Bedeutung ist.
| Tipp: |
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Liegt bei Ihnen oder einem Familienmitglied eine Behinderung vor, so geben Sie bitte jeweils den Grad der Behinderung an. Ändert sich die Behinderung während des Jahres oder entfällt sie gar, so gilt für dieses Jahr der Pauschbetrag mit dem höchsten Grad (R 33b Abs. 7 EStR 2005). |
Pauschbeträge für Behinderte
Die Höhe des Pauschbetrages, den ein Behinderter nach § 33b Abs. 3 EStG für seine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kann, hängt vom Grad der Behinderung ab. Eine Übersicht gibt Ihnen die nachfolgende Tabelle:
| Grad der Behinderung in % | Behinderten-Pauschbetrag in Euro |
|---|---|
| 25 und 30 | 310 |
| 35 und 40 | 430 |
| 45 und 50 | 570 |
| 55 und 60 | 720 |
| 65 und 70 | 890 |
| 75 und 80 | 1.060 |
| 85 und 90 | 1.230 |
| 95 und 100 | 1.420 |
| Wichtig: |
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Zu beachten ist noch, dass bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 aber mehr als 25 besondere Voraussetzungen vorliegen müssen. Eine Berücksichtigung der Freibeträge kann dann nur erfolgen, wenn:
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Darüber hinaus können Behinderte weitere steuerliche Entlastungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
