Ausbildungsfreibetrag ag Belastungen
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Ausbildungsfreibetrag
- gemäß § 33a Abs. 2 EStG. -
Eine steuerliche Vergünstigung von Kindern, die sich in Ausbildung bzw. Berufsausbildung befinden, hat es schon immer gegeben. Mit der Neuregelung der steuerlichen Förderung von Kindern durch das „Zweite Gesetz zur Familienförderung“ 2. Familienförderungsgesetz (BStBl 2001; S. 533) wurde der bisherige Kinderfreibetrag durch einen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Euro 1.824/3.648) sowie einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Euro 1.080/2.160) ersetzt. Als Folge dieser Neuregelung wurde der bisherige Ausbildungsfreibetrag ersetzt durch einen
- Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Ausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes ( siehe Ausbildungsfreibetrag Kinder)
