Arbeitsmittel

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Inhaltsverzeichnis

ABC der Arbeitsmittel

-Was genau darunter fällt-

Laut § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG können Sie Kosten für Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen.

Aktentasche

abzugsfähig

Auto

Auto ist in der Regel kein Arbeitsmittel

Bilder

nicht abzugsfähig

Brille

abzugsfähig, soweit es sich um eine Bildschirmarbeitsbrille handelt

Bücher

abzugsfähig, soweit es sich um Fachbücher handelt; bei anderen Büchern ist die berufliche Verwendung entscheidend

Computer

abzugsfähig, soweit es sich nicht um Spielecomputer handelt und der Computer den beruflichen Zwecken dient; eine private Mitbenutzung ist unschädlich

Fernsehgerät

nicht abzugsfähig

Kleidung

nur abzugsfähig, wenn es sich um typische Berufskleidung, z. B. Uniformen, Arbeits-, Schutz- bzw. Dienstkleidung oder um berufstypische bürgerliche Kleidung handelt. Neben den Anschaffungskosten können Sie auch Reinigungskosten und Instandhaltungskosten absetzen.

Schreibtisch

abzugsfähig, wenn er in einem Arbeitszimmer steht, ansonsten abzugsfähig, wenn der Schreibtisch überwiegend dienstlichen Zwecken dient

Teppich

abzugsfähig, wenn er in einem Arbeitszimmer liegt; ansonsten nicht abzugsfähig

Zeitschriften

abzugsfähig, soweit es sich um Fachzeitschriften handelt

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