Arbeitslose Kinder
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Kinder ohne Arbeitsplatz
Arbeitslos i.S. von § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist ein beschäftigungsloses Kind, das eine arbeitslosenversicherungpflichtige, mindestens 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung sucht (§ 118 Abs. 1 SGB III). Arbeitslos gemeldete Jungendliche, die weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe beziehen, führt die Arbeitsvermittlung nur dann durchgehend als Bewerber um einen Ausbildunsplatz, wenn sie ihr Bewerberangebot alle drei Monate erneuern. Wird dies unterlassen, entfällt der Kindergeldanspruch - so der Gesetzgeber. Geringfügige Tätigkeiten (Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt von nicht mehr als 400 Euro) schließen den Kindergeldanspruch nicht aus!
| Hinweis: |
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Zum Nachweis der Arbeitssuche ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit vorzulegen. |
Nun zur Praxis: Für ein 18 Jahre altes Kind können Sie noch für bis zu drei weitere Jahre, also bis zum 21. Geburtstag, Kindergeld bekommen, wenn es arbeitslos ist und bei einer inländischen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist Geringfügige Beschäftigung (monatliches Entgelt bis 400 Euro) schließen wiederum den Kindergeldanspruch nicht aus. Auch hier wieder die amtliche Altersdefinition, damit Ihnen nichts entgeht:
Kinder, die zu Beginn des Jahres 2008 das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Das sind alle Kinder, die am 2. Januar 1987 oder später geboren sind.
Hinsichtlich des monatlich zu gewährenden Kinderfreibetrages ist diese Voraussetzung, zumindest für den Monat Januar 2008, erfüllt. Für das „kritische“ Geburtsjahr 1987 kommen z.B. folgende durch die Freibeträge begünstigte Monate in Betracht:
| Freibeträge | |||
|---|---|---|---|
| Geboren am | Begünstigte Monate 2008 | Sächliches Existenzminimum (Euro) | Betreuung, Erziehung, Ausbildung (Euro) |
| 2. Januar 1987 | 1 | 304 | 180 |
| 1. August 1987 | 7 | 2.128 | 1.260 |
| 2. Dezember 1987 und danach | 12 | 3.648 | 2.160 |
Anders herum: Alle Kinder, die am 1. Januar 1987 oder früher geboren sind, erfüllen die Voraussetzung „Kinder bis 21 Jahre“ im Jahr 2008 nicht.
Verlängerungsgründe
Hat das arbeitslose Kind vor Vollendung des 21. Lebensjahres den gesetzlichen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen entsprechenden Dienst geleistet, werden für diese Verzögerungszeit Kindergeld/Kinderfreibeträge über das 21. Lebensjahr hinaus gewährt. Einzelheiten dazu unter „Verlängerungstatbestände“
