Arbeitnehmersparzulage

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Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung zu stellen.

Hinweis: Womöglich müssen Sie für das Jahr 2008 gar keine Einkommensteuererklärung abgeben, weil Sie (oder Ihr Ehepartner) ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben oder aber keine Steuerabzugsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt sind. Dennoch müssen Sie den Hauptvordruck (Mantelbogen) verwenden, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen. In diesem Fall gehören dann auch die ANLAGE N (=Arbeitnehmereinkommen) und die ANLAGE VL (=Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen) zu Ihrem Antrag.

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