Abschreibungen und AfA-Tabellen

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Hier geht es um die Abschreibung, wovon Sie ja sicher schon oft gehört haben. Und was ist das nun? Also: Wenn Sie Wirtschaftsgüter besitzen, die Sie verwenden, um Einkünfte zu erzielen und die Nutzung erfahrungsgemäß mehr als ein Jahr andauert, so ist (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG) jeweils für jedes Nutzungsjahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen: so die Langform von „AfA“).

Kurz:

Kostet ein Wirtschaftsgut 4.000 Euro und ist es laut AfA-Tabelle über vier Jahre abschreibbar, können Sie pro Jahr 1.000 Euro steuerlich als Werbungskosten/Betriebsausgabe ansetzen.


Diese Abschreibungsmethode wird als lineare Methode bezeichnet; dementsprechend kommt der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts eine wesentliche Bedeutung zu. Nach den seit 1.Januar 2001 geltenden AfA-Tabellen ergeben sich für ausgewählte Anlagengegenstände, soweit nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt, folgende Nutzungsdauern:

Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle

Die AfA-Tabellen gibt der Bundesminister der Finanzen (BMF) heraus. In ihnen steht, welche Nutzungsdauer der BMF für welche Wirtschaftsgüter ansetzt. Hier einige „Highlights“:


Anlagegut Nutzungsdauer in Jahren
  ab 1.1.2001 ¹ bis 2000
I. Büromaschinen
Adressiermaschine 8 5
Datenverarbeitungsanlagen
  • Großrechner
  • 7 5
  • Workstations, PC, Notebooks und Peripheriegeräte, (Drucker, Scanner, Bildschirme)
  • 3 4
    Klimageräte (mobil) 11 8
    Kopiergeräte 7 5
    Kuvertier-/Frankiermaschinen 8 5
    Radios, Fernseher 7 5
    Registrierkassen 6 5
    Reißwölfe 8 5
    Schreibmaschine 9 5
    Telekommunikationsanlagen    
  • allgemein
  • 8 6
  • Mobilfunkendgeräte
  • 5 4
  • Autotelefone
  • 5 4
  • Faxgeräte
  • 6 5
     
    II. Büromöbel/Büroausstattung
    allgemein (z.B. Schreibtisch, Bücherregal) 13 10
    Kunstwerke – ohne Werke anerkannter Künstler
  • hochwertig (ab 10.000 DM)
  • 15 20
  • sonstige
  • 10 10
    Teppiche
  • normale
  • 8 5
  • hochwertig (ab 1.000 DM/m²)
  • 15 15
     
    III. Fahrzeuge
  • Personenkraft- und Kombiwagen
  • 6 5
  • Motorräder, Motorroller, Fahrräder
  • 7 5

    ¹ Die neuen Nutzungsdauern gelten für Anlagegegenstände, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft/hergestellt worden sind.

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