Abschreibungen
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Abschreibungen
Begriff
Das Gesetz versteht unter Abschreibungen die "Absetzungen für Abnutzung" - kurz AfA genannt - und meint damit die steuerliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, z.B. eines Gebäudes, auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung.
Abschreibungsarten
Je nach Art der Verteilung unterscheidet man
Abschreibungen von Gebäuden
- - Lineare Abschreibung von Wohngebäuden und lineare Abschreibung von Betriebsgebäuden (keine Wohngebäude)
- - degressive AfA bei Wohngebäuden, wenn Bauantrag im Herstellungsfall oder bei obligatorischem Vertrag im Anschaffungsfall
- - vor dem 1. Januar 1996
- - nach dem 31. Dezember 1995 und vor dem 1. Januar 2004
- - nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. Januar 2006
- - Erhöhte Absetzungen für bestimmte Baumaßnahmen
Abschreibungen von beweglichen Wirtschaftsgütern
- - lineare Abschreibung
- - degressive Abschreibung
- - Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe (§7g EStG) [wiki kapitel f6f]
- - Geringwertige Wirtschaftsgüter (§6 Abs.2 EStG) [wiki kapitel f6g]
