Abschreibungen

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Abschreibungen

Begriff
Das Gesetz versteht unter Abschreibungen die "Absetzungen für Abnutzung" - kurz AfA genannt - und meint damit die steuerliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, z.B. eines Gebäudes, auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung.


Abschreibungsarten

Je nach Art der Verteilung unterscheidet man

  • lineare Abschreibungen,
  • degressive Abschreibungen,
  • erhöhte Absetzungen und
  • Sonderabschreibungen.

    Abschreibungen von Gebäuden

    - Lineare Abschreibung von Wohngebäuden und lineare Abschreibung von Betriebsgebäuden (keine Wohngebäude)
    - degressive AfA bei Wohngebäuden, wenn Bauantrag im Herstellungsfall oder bei obligatorischem Vertrag im Anschaffungsfall
    - vor dem 1. Januar 1996
    - nach dem 31. Dezember 1995 und vor dem 1. Januar 2004
    - nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. Januar 2006
    - Erhöhte Absetzungen für bestimmte Baumaßnahmen

    Abschreibungen von beweglichen Wirtschaftsgütern

    - lineare Abschreibung
    - degressive Abschreibung
    - Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe (§7g EStG) [wiki kapitel f6f]
    - Geringwertige Wirtschaftsgüter (§6 Abs.2 EStG) [wiki kapitel f6g]
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