ANLAGE R

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Inhaltsverzeichnis

ANLAGE R - Renten

Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Renten ab 2005 neu geregelt. Sie werden jetzt - wie der Gesetzgeber es ausdrückt - nachgelagert besteuert. Lesen Sie hierzu bitte im Abschnitt "Renten" nach.


Hinweis:

Beziehen zusammenveranlagte Ehegatten jeweils eine Rente, so muss jeder Ehegatte eine ANLAGE R abgeben.

Leibrenten

Zu diesen Renten gehören Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus eigenen kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, die in den Zeilen 4 bis 10 einzutragen sind. Alle Renten des Rentenjahrgangs 2008 (= Rentenbeginn) werden mit 56% (Rentenjahrgang 2007 mit 54%) des Rentenbetrags zur Besteuerung erfasst.

Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Neben den angeführten Renten müssen auch die Renten aus Altersvorsorgeverträgen (zertifizierter Altersvorsorgevertrag) hier in der ANLAGE R angegeben werden.

Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Bestimmte Renten, z.B. die VBL-Rente, müssen Sie zwar in voller Höhe angeben, der Besteuerung unterliegt jedoch der sogenannte Ertragsanteil. Dieser Ertragsanteil richtet sich bei lebenslänglichen Leibrenten nach dem Lebensalter des Rentenberechtigten zu Beginn der Rente. Bezieht beispielsweise ein 65-jähriger erstmals eine Rente, so beträgt - ab 2005 - der Ertragsanteil 18% der gezahlten Rente; dieser Prozentsatz bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente konstant.

Nicht zu den sonstigen Einkünften gehören die Beamtenpensionen und Firmenrenten; diese werden als Versorgungsbezüge in der ANLAGE N angegeben, lesen Sie bitte dort nach.

Riester-Rente und nachgelagerte Besteuerung

Mit Einführung der Riester-Rente wurde ein neues Kapitel der Rentenbesteuerung aufgeschlagen. Die nach Abschluss des Altersvorsorgevertrages aufzubringenden Versicherungsbeiträge werden staatlich gefördert (alternativ erfolgt ein Sonderausgabenabzug). Die Zahlungen in der Auszahlungsphase sind in voller Höhe steuerpflichtig und werden in Zeilen 31 bis 46 der ANLAGE R eingetragen.

Werbungskosten

Sofern Sie keine höheren Werbungskosten haben, berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 102 Euro.

Formular: ANLAGE R


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