ANLAGE N
Aus WISO Sparbuch Steuerwiki
Inhaltsverzeichnis |
Welche Einkünfte?
In der ANLAGE N werden die Arbeitnehmereinkünfte des Steuerpflichtigen erfasst.
Merke: Zusammen veranlagte Ehegatten, die jeweils Einkünfte bezogen haben, müssen jeweils eine eigene ANLAGE N ausfüllen. Nicht zu den Arbeitnehmereinkünften gehört der Arbeitslohn, der pauschal besteuert wird; im Übrigen wird bei einem derartigen Arbeitsverhältnis auch keine Lohnsteuerkarte benötigt bzw. vom Arbeitgeber ausgefüllt.
| Wichtig: |
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Da Steuerpflichtige, die eine Beamtenpension oder eine Firmen- Betriebsrente beziehen, steuerlich grundsätzlich wie aktive Arbeitnehmer behandelt werden, müssen in der Anlage N diese Pensionen/Firmenrenten (Versorgungsbezüge), die in Zeile 6 der Anlage N enthalten sind, gesondert angegeben werden, und zwar in Zeile 11. Die weiteren in den Zeilen 12 bis 15 zu machenden Angaben - LSt, KiSt und Soli - entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. |
Versorgungsbezüge für mehrere Jahre
- Zeile 16 -
Diese Vergütungen werden ermäßigt besteuert und müssen daher gesondert angegeben werden. Dabei sind die entsprechenden Beträge aus den Zeilen 9 bzw. 11 bis 14 der Lohnsteuerbescheinigung zu entnehmen.
Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre
- Zeile 17 -
Auch hier ist wegen der möglichen begünstigten Besteuerung eine gesonderte Angabe entsprechend den Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen.
Nachträgliche ermäßigte Besteuerung
Hat der Arbeitgeber die ermäßigte Besteuerung dieser Einnahmen nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren vorgenommen, so tragen Sie diese Einnahmen bitte in den Zeilen 16 und 17 der ANLAGE N ein. In Ihrer Lohnsteuerbescheiniigung ist dieser Betrag in Zeile 19 eingetragen. Bei Entschädigungen sind entsprechende Unterlagen dem Finanzamt einzureichen.
Werbungskosten
Ihre Ausgaben im Zusammenhang mit der Erzielung des Arbeitslohns, das Gesetz nennt sie Werbungskosten, werden auf den Seiten 2 und 3 der ANLAGE N angegeben. Hierbei unterstützt Sie das WISO Sparbuch ausführlich; lesen Sie bitte dort nach.
erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten sind unverändert eine private Angelegenheit, können aber für Kinder bis zum 14. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro abgezogen werden; das wissen Sie. Neu ist ab 2006 nun, dass diese Kosten auch wie Werbungskosten - alternativ natürlich - abgezogen werden können. Aber: Diesen Abzug müssen Sie in der ANLAGE KIND geltend machen; lesen sie hierzu bitte auch im Abschnitt "Kinder" nach.
Steuerberatungskosten
Zum Abzug der Steuerberatungskosten, hierzu gehören auch Aufwendungen für Steuerfachliteratur, z.B. das WISO Sparbuch, lesen Sie bitte im Abschnitt "Steuerberatungskosten" nach.
Arbeitnehmer-Sparzulage
- Zeile 83 -
Die ANLAGE N dient auch dazu, die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.
Merke: Angaben zur Höhe der vermögenswirksamen Leistungen brauchen Sie nicht zu machen, es reicht aus, wenn Sie die von dem Anlageinstitut übersandte ANLAGE VL über Ihre vermögenswirksamen Leistungen dem Finanzamt einreichen.
