ANLAGE FW

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ANLAGE FW: Selbst genutztes Wohneigentum

In der ANLAGE FW werden grundsätzlich keine Einkünfte angegeben; sie dient ausschließlich dazu, dass bestimmte Steuervergünstigungen geltend gemacht werden, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie Ihr eigenes Wohneigentum selbst nutzen. Diese Steuervergünstigungen sind im Wesentlichen:

  • Steuerbegünstigung für bestimmte Baumaßnahmen, insbesondere nach § 10f EStG,
  • Abzug der Grundförderung nach § 10e EStG oder z.B. von Aufwendungen nach dem Fördergebietsgesetz,
  • Steuerermäßigung für Kinder (Baukindergeld).

Formular: ANLAGE FW

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