Einnahmenüberschussrechnung und Kassenbuch: Wenn Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind Bücher zu führen, genügt es wenn Sie Ihre Einnahmen den Ausgaben entgegenstellen. Summieren Sie einfach Ihre Einnahmen und ziehen davon alle Ausgaben und Abschreibungen ab. Übrig bleibt Ihr Gewinn.

 

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