Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt: Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder ein anderes Objekt zu Wohnzwecken nutzen und Hinweise vorliegen, dass Sie die Wohnung beibehalten und nutzen wollen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie inne, wenn Sie sich unter Umständen in Deutschland befinden und nicht nur vorübergehend verweilen.

 

Wohneigentum (selbstgenutzt) Zurück zur Übersicht Zumutbare Eigenbelastung
Wohneigentum (selbstgenutzt) Zurück zur Übersicht Zumutbare Eigenbelastung