Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinstehende Steuerpflichtige erhalten einen Entlastungsbetrag, wenn mindestens ein Kind in der Wohnung des Steuerpflichtigen angemeldet ist. Außerdem muss der Steuerpflichtige zum Bezug von Kindergeld oder Kinderfreibetrag berechtigt sein.

 

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