Berufsverbände
Beiträge zu Berufsverbänden: Als Werbungskosten sind Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegelder oder Umlagen für einen Berufsvervand absetzbar. Unter einem Berufsverband versteht man eine Organisation, welcher die beruflichen Belange der in ihm organisierten Arbeitnehmer vertritt.
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