Doppelter Haushalt. Wenn Sie aus beruflichen Gründen zusätzlich zu Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung in der Nähe Ihres Arbeitsortes unterhalten, können Sie Ihre Aufwendungen für die auswärtige Berufstätigkeit als Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung ansetzen.

 

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