Fortbildung oder Ausbildung
Fortbildung oder Ausbildung: Fortbildungskosten sind beruflich veranlasst und damit unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig. Im Vergleich dazu sind ausbildungskosten privat veranlasst und somit beschränkt bis zu 4.000 Euro als Sonderausgabe absetzbar.
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