Telekommunikationskosten: Wenn Ihnen aus beruflichen Gründen Telefon- und Internetkosten erwachsen, können Sie eine Pauschale als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Falls Ihre Telekommunikationskosten mehr als 90 Prozent beruflich veranlasst sind, gelten die gesamten Aufwendungen als Werbungskosten.

 

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